Gebühren der Herzsportabteilung
Beim Herzsport können Sie über eine Krankenkassenverordnung, sowie als Privatzahler teilnehmen.
Um mit einer Krankenkassenverordnung teilzunehmen, müssen Sie:
1. Ärztliche Rehasportverordnung beim Arzt ausstellen lassen (Formblatt 56).
2. Die Verordnung bei der Krankenkasse genehmigen lassen.
3. Bei der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07151 / 7 07 79 80 einen Platz erfragen.